7. Kosten |
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Es entstehen bei Kündigungsschutzprozessen Kosten wie bei allen Arbeitsgerichtsverfahren. In der ersten Instanz muss jede Partei die eigenen Anwaltskosten tragen, gleichgültig ob sie gewinnt oder verliert. Nur die Gerichtskosten muss allein die verlierende Partei tragen. Beim Landesarbeitsgericht muss dann die verlierende Partei sämtliche Kosten tragen, also sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltskosten für beide Seiten in der zweiten Instanz. Die Höhe der Kosten richtet sich u. a. nach Ihrem Einkommen, daher können diese auch nur individuell besprochen werden. |
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