6. Annahme einer neuen Stellung? |
||
|
||
Während eines Kündigungsschutzprozesses kann man natürlich eine neue Position bei einem anderen Arbeitgeber annehmen. Das Einkommen aus dieser Tätigkeit wird allerdings auf die eventuell später festgestellten Nachzahlungsverpflichtungen des alten Arbeitgebers angerechnet. |
||
(C) 2011 - Alle Rechte vorbehalten |