1. Meldung beim Arbeitsamt |
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Sie müssen sich nach Ausspruch einer Kündigung beim Arbeitsamt melden. Dies muss bei kürzeren Kündigungsfristen unverzüglich geschehen, also innerhalb von drei Tagen nach Zugang der Kündigung. Bei längeren Kündigungsfristen oder bei befristeten Arbeitsverhältnissen muss die Meldung spätestens drei Monate vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Bei Verstößen droht eine Sanktion von einer Woche Sperrzeit. |
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