1. Was ist eine Abmahnung?


Wenn in einem Arbeitsverhältnis ein Arbeitnehmer einen Pflichtenverstoß begeht, kann dies zu einer Abmahnung führen. Denn bevor ein Arbeitgeber eine Kündigung in Erwägung ziehen kann, muss er normalerweise dem Arbeitnehmer die Möglichkeit gegen, sein Verhalten zu ändern.

Natürlich gibt es auch Fälle, in denen eine Kündigung auch ohne Abmahnung ausgesprochen werden kann: Diebstähle im Betrieb oder Körperverletzungen gegenüber Kollegen sind im Regelfall dazu geeignet, eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung auszusprechen.

Bei weniger schwerwiegenden Vertragsverletzungen aber muss eine Abmahnung erfolgen – also eine „Kündigungsandrohung“. Diese Kündigungsandrohung ist vor allem bei verhaltensbedingten Kündigungen Voraussetzung (z.B. Zuspätkommen, Schlechtleistung, Verletzung von Arbeitsschutzvorschriften), in seltenen Fällen auch bei personenbedingten Kündigungen (z.B. ständige Krankheitsausfälle durch Ausübung gefährlichen Sports). Die Abmahnung soll den Arbeitnehmer dazu anhalten, eigenes selbst zu steuerndes Verhaltens zu ändern, um so nicht künftig erneut gegen seine vertraglichen Pflichten zu verstoßen.


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