B&G INFO |
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BR-aktiv ist ein Info-Blatt unseres Rechtsanwaltsbüros. In loser Folge soll es Betriebsräte über interessante Entscheidungen und Themen informieren, aber auch zur intensiveren Bearbeitung von Problemfeldern genutzt werden können. Hierbei werden vorrangig Themen dargestellt, die Anregungen für Diskussionen liefern, aber auch Anstöße für die Betriebsratsarbeit geben. |
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DRK-Mitgliedsschwestern
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Nach der abzulehnenden aber ständigen Rechtsprechung des BAG sind sie nicht nur keine Arbeitnehmerinnen und können sich nicht auf das Kündigungsschutzgesetz und arbeitsrechtliche Schutzregleungen berufen, weil sie ihre Tätigkeit als Mitgliedsschwestern nach Vereinsrecht ausüben. Und nun hat Mitte Februar die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Frau Nahles, auc hnoch mit den DRK-Schwesternschaften vereinbart, dass diese von der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten nach dem AÜG ausgenommen werden sollen - um die Entscheidungen des EuGH vom 17.11.2016 (C-216/15) und des BAG vom 21.02.2017 (1 ABR 62/12) zu unterlaufen, die das Gegenteil entschieden hatten. Also noch weniger Schutz für die Mitgliedsschwestern. |
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Schwerbehinderung
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Seit dem 01.01.2017 sind Kündigungen von schwerbehinderten Menschen (GdB von 50 oder mehr bzw. Gleichstellung), die ohne ordnungsgemäße Anhörung der Schwerbehindertenvertretung (und natürlich wie bisher auch des Betriebsrates) ausgesprochen werden, anders als bisher, unwirksam (§§ 95 SGB IX Abs. 2 Satz 3, neue Fassung). |
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Schriftform
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Die oft für Ausschlussfristen vorgesehene Schriftformklausel ist seit dem 01.10.2016 für Neuverträge unwirksam. Für Altverträge jedoch nur, wenn dieser alte Vertrag nach dem 01.10.2016 in irgendeinem Punkt geändert worden ist (§ 309 Nr. 13 BGB, neue Fassung). |
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