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3. Drei Abmahnungen gleich Kündigung?

Unrichtig ist die (weit verbreitete) Auffassung, dass bei drei Abmahnungen gekündigt werden kann. Es gibt keine Regeln dafür - ist man in den letzten drei Jahren vier mal 5 Minuten zu spät gekommen, ohne dass es irgendwelche Auswirkungen auf den Betrieb hatte, reichen auch nicht vier Abmahnungen beim nächsten Zuspätkommen. Habe ich den Geschäftsführer meines Arbeitgebers aufgrund einer gering unrichtigen Lohnabrechnung zusammengeschlagen, ist selbstverständlich gar keine Abmahnung vor der (ggf. außerordentlichen) Kündigung notwendig. Jeder Einzelfall muss bewertet werden, irgendwelche Zahlenvorgaben bestehen nicht, es kommt insbesondere auf die jeweilige Schwere des Vorwurfs an.

Zudem muss zumeist eine gewisse Gleichartigkeit der Verstöße gegeben sein, es muss also ein Sachzusammenhang zwischen den abgemahnten Pflichtverstößen bestehen.