6. Kosten

Wenn eine Klage von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt ist, trägt diese sämtliche Kosten (Anwaltskosten, Gerichtskosten, in der 2. Instanz dann auch ggf. die gegnerischen Anwaltskosten).

Liegt keine Rechtsschutzversicherung vor, müssen die Kosten der 1. Instanz selbst getragen werden, auch im Falle des Gewinnens des Verfahrens. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, bei einer Klage gegen eine Abmahnung wird von den Gerichten ein Monatsentgelt als Streitwert festgesetzt. Als Beispiel: verdient jemand € 3.200 im Monat, entstünden im erstinstanzlichen Verfahren an eigenen Anwaltskosten € 562,50 plus MWSt. Auch bei einer bloßen Beratung fallen Kosten an, diese trägt normalerweise die Rechtsschutzversicherung, wenn eine besteht.

Die Besprechung von Einzelheiten und eine genaue Prüfung der Abmahnung kann natürlich nur in einem Gespräch erfolgen, dem die konkrete Abmahnung zugrunde liegt.