Gefährdungsbeurteilung zur Abwehr
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BAG bejaht Rechtsanspruch des einzelnen Arbeitnehmers
Zum ersten Mal hat ein Arbeitnehmer einen Arbeitgeber wegen schlechter Arbeitsbedingungen auf Durchführunbg einer Gefährdungsbeurteilung verklagt, um insbesondere die Belastungen durch die Gestaltung von Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 4 ArbSchG feststellen zu lassen.